Publikation - Öffentliche Bekanntmachung
| 1. | Der Gemeindevorstand Samnaun beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen: |
| Parkieren verboten (Sig. 2.50) Zusatztafel: Ausgenommen Kundschaft Sennerei, max. 1 Std. oder mit Bewilligung der Gemeinde |
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| Samnaun-Laret, Parkplatz Sennerei, Parzellen-Nr. 575 und 576, ca. 39 Parkfelder Koordinaten: 2825251 1205105 |
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| Parkieren gestattet (Sig. 4.17) Zusatztafel: Gehbehinderte (Sig. 5.34.4), für Kundschaft Sennerei, max. 1 Std. oder mit Bewilligung der Gemeinde |
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| Samnaun-Laret, Parkplatz Sennerei, Parzellen-Nr. 575 und 576, ca. 2 Parkfelder Koordinaten: 2825209 1205122 |
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| 2. | Mit dieser Massnahme soll das unbefugte Parkieren unterbunden werden, damit die Parkplätze der Sennerei Samnaun während der entsprechenden Zeitdauer in erster Linie der Kundschaft der Sennerei zur Verfügung stehen. |
| 3. | Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 24. Sept. 2026 von der Kan-tonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt. |
| 4. | Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Ver-kehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Samnaun eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Obergericht. |
Samnaun-Compatsch, 24. September 2026
Der Gemeindevorstand