Die Gemeindeversammlung wird vom Vorstand einberufen und vom Gemeindepräsidenten geleitet.

Die Abstimmungen werden offen durchgeführt. Sie sind schriftlich vorzunehmen, wenn 10 der anwesenden Stimmberechtigten dies verlangen.

Massgebend ist bei der offenen Abstimmung das absolute Mehr der Stimmenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.

Bei der schriftlichen Abstimmung ist das absolute Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen massgebend. Leere Stimmzettel werden nicht gezählt. Stehen die Stimmen ein, ist die Vorlage abgelehnt.

Kontakt

Daniel Högger
daniel.hoegger@samnaun.swiss

Ort

Festsaal im Schulhaus Samnaun-Compatsch
Schulstrasse 14
7562 Samnaun-Compatsch

Aufgaben

Unterlagen zu den Geschäften sind gleichzeitig zur Einsichtnahme in der Gemeindekanzlei aufzulegen.

Kompetenzen

Es darf nur über Verhandlungsgegenstände Beschluss gefasst werden, welche auf der mindestens 10 Tagen vor der Gemeindeversammlung bekanntgegebenen Traktandenliste verzeichnet sind.

Voraussetzungen

In dringenden Fällen kann der Vorstand die Gemeindeversammlung ohne die Einhaltung der 10-tägigen Frist einberufen.

Jede ordnungsgemäss einberufene Gemeindeversammlung ist beschlussfähig.

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