Gesuch zum Ausschank von gebrannten Wassern (einmaligeFestwirtschaft)

GESUCH UM ERTEILUNG EINER BEWILLIGUNG ZUM AUSSCHANK VON GEBRANNTEN WASSERN anlässlich einer Gelegenheits- und Festwirtschaftsbewilligung

Bemerkung
Das kantonale GesuchsformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. für den Ausschank von gebrannten Wassern steht Ihnen hier zur Verfügung.

Wenn am bewilligten Anlass auch Spirituosen bzw. gebrannte Wasser (alle alkoholischen Getränke ausser Wein, Bier, Apfelwein & Champagner) ausgeschenkt werden, wird eine kantonale Gebühr erhoben.

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