Meldungen von Adress- / Arbeitgeberwechsel an die Gemeinde

Die Gemeinde Samnaun stellt vermehrt fest, dass Adressänderungen oder Informationen über einen Arbeitgeberwechsel nicht an die Einwohnerkontrolle gemeldet werden.

Hiermit informieren wir alle Einheimischen, Betriebe und Arbeitnehmer/innen Samnauns über das korrekte Vorgehen.

Es müssen sämtliche Adressänderungen (Umzüge) innerhalb von 2 Tagen an die Gemeinde Samnaun gemeldet werden:

  • Zuzug nach Samnaun
  • Wegzug in die Schweiz oder ins Ausland 
  • Umzüge innerhalb der Gemeinde

Dies betrifft sowohl in- und ausländische Angestellte wie auch die einheimische Bevölkerung.

Wichtig: Bitte immer die Wohnungsnummer bekannt geben. Dies ist insbesondere bei Personal- bzw. Mehrfamilienhäusern relevant.

Zudem muss jeder Arbeitgeberwechsel vom Arbeitgeber zwingend an uns gemeldet werden. Dies gilt auch, wenn die Person bereits eine Aufenthaltsbewilligung besitzt.

Bei Abmeldungen aus Samnaun ist es unbedingt erforderlich die korrekte Wegzugsadresse anzugeben. Besonders wenn die Person in die Schweiz wegzieht. Bei einer Abmeldung ins Ausland verliert die Bewilligung ihre Gültigkeit. Dies gilt für alle Bewilligungen.

Meldungen können bequem von zu Hause aus über unsere Website www.samnaun.swiss erledigt werden oder zu den gewohnten Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindekanzlei.

Unter folgendem Link finden Sie die benötigten Formulare: Samnaun - Online-Schalter

Bitte geben Sie diese Informationen auch an Ihre Arbeitnehmer weiter.

Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

EINWOHNERKONTROLLE
Gemeinde Samnaun

Öffnungszeiten der Gemeinde Samnaun
Montag – Freitag                   08.00 – 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch            14.00 – 16.00 Uhr

Informationen

Datum
7. November 2022

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